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5. Schachterlaubnis

Jede Privatperson oder Baufirma muss bei Erdarbeiten im Verbandsgebiet des WVN eine Schachterlaubnis beantragen, um die Berührung bzw. Beschädigung des bestehenden Leitungsnetzes auszuschließen.
Der Antrag sollte rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten erfolgen, um eine evtl. notwendige Ortsbesichtigung durch unseren zuständigen Versorgungsbereichsleiter zu ermöglichen.
Als Anlage muss der Schachterlaubnis Folgendes beigefügt werden:
  • Lageplan 1:500 oder ein Auszug aus der Liegenschaftskarte mit eingetragenen Gebäuden incl. Kennzeichnung der geplanten Bauarbeiten
  • Gem. §11 Thür. KAG und §§ 1 und 2 der Verwaltungskostensatzung des Wasserverbandes Nordhausen vom 05.01.2006, veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Nordhausen am 18.01.2006, ist die Erstellung einer Schachterlaubnis kostenpflichtig.

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