Sonnabend, 09. Dezember 2017, 20:25 Uhr

Verbandsversammlung stimmt für Gewinnausschüttung an Kommunen

Der Nordhäuser Wasserverband unterstützt seine Verbandsmitglieder finanziell und schüttet einen Teil seines Gewinnes aus dem Jahr 2016 an die Mitgliedskommunen aus. Mehrheitlich, bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung, hat das die Verbandsversammlung am Donnerstagnachmittag in Nordhausen beschlossen. „Damit schaffen wir eine Möglichkeit, gemeinsam in die Infrastruktur unserer Orte zu investieren“, sagte Verbandsvorsitzender Frank Rostek.
Der geprüfte Jahresgewinn beträgt insgesamt knapp 2,06 Millionen Euro. Konkret werden davon 1,19 Millionen Euro auf die 23 Verbandsgemeinden aufgeteilt. Die restlichen rund 870 000 Euro werden der allgemeinen Rücklage des Wasserverbandes zugeführt. Die Auszahlung an die 23 Mitgliedskommunen erfolgt am 19. Dezember dieses Jahres. Die Verteilung der Gewinnausschüttung orientiert sich dabei an den verkauften Wassermengen in den jeweiligen Kommunen.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wikom AG hatte dem Wasserverband zuvor für den Jahresabschluss 2016 einen uneingeschränkten Prüfungsvermerk erteilt; damit konnte die Verbandsversammlung über die Verwendung des sehr guten Jahresergebnisses entscheiden. In einem Grundsatzbeschluss hatte die Verbandsversammlung im November vergangenen Jahres entschieden, den Gewinn für maximal drei Jahre an die Kommunen auszuschütten. Verbandsvorsitzender Rostek unterstrich, „dass eine weitere Ausdehnung des Grundsatzbeschlusses über das Jahr 2017 nicht vorgesehen ist.“ Dieses Vorgehen akzeptierte auch Nordhausens neuer Oberbürgermeister Kai Buchmann als größter Gesellschafter. Er respektiere den von 17 Verbandsräten im November 2016 gefassten Beschluss, die Gewinne der Jahre 2015 bis 2017 teilweise auszuschütten. „Alles andere wäre in der kommunalen Familie ein Vertrauensbruch“, machte Buchmann deutlich.
Rostek erläuterte weiter: „Unsere ausdrückliche Aufgabe ist es nicht, für unsere Kommunen die Landesfinanzierung zu übernehmen.“ Vorrangiges Ziel sei es, mit dem ausgeschütteten Geld die 23 Mitgliedskommunen finanziell kurzfristig zu unterstützen. Über die Gewinnausschüttung könnten die Kommunen beispielsweise die Eigenanteile für gemeinschaftliche Baumaßnahmen mit dem Wasserverband sicherstellen. Im kommenden Jahr will der Wasserverband 5,5 Millionen Euro investieren. 15 Baumaßnahmen sind dabei Gesamtmaßnahmen mit Kommunen im Verbandsgebiet.
Ein vom Wasserverband in Auftrag gegebenes Gutachten hatte zum Ergebnis, dass die auf die drei Jahre begrenzte Gewinnausschüttung zulässig ist, sofern Investitionen nicht beeinträchtigt und ausreichend Eigenkapital vorhanden ist. Beides sei der Fall, so das Urteil des Rechtsanwaltes Daniel Schiebold. Die Eigenkapitalquote hat mit 76 Prozent „eine sehr ordentliche Höhe“. „Wir haben zudem keinen Hinweis gefunden, der dieses Vorgehen einschränkt oder verbietet“, betonte der Gutachter.
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