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Häufige Fragen Service



Kann ich Regenwasser meines Grundstückes aufbereiten oder im Haushalt nutzen?

Laut Wasserbenutzungssatzung des Wasserverbandes Nordhausen muss der gesamte Bedarf an Wasser aus dem öffentlichen Versorgungsnetz entnommen werden.
Gesammeltes Niederschlagswasser darf für die Gartenbewässerung genutzt werden.
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Wer ist für den Wasseranschluss eines Grundstückes verantwortlich?

Die Herstellung, Instandhaltung oder Veränderung eines Wasseranschlusses bis zum Wasserzähler, darf nur durch den Wasserverband Nordhausen oder einen beauftragten Baubetrieb erfolgen.
Die Kosten im öffentlichem Bereich übernimmt der Wasserverband Nordhausen.
Innerhalb des Grundstücks sind die Kosten vom Grundstückseigentümer zu tragen.
Hierzu nähere Informationen erhalten Sie aus der Wasserbenutzungsordnung.
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Wer ist für die Wasserzähler verantwortlich?

Für den Einbau und turnusmäßigen Wechsel trägt der Wasserverband Nordhausen die Verantwortung und übernimmt die Kosten.
Der Grundstückseigentümer muss den Wasserzähler vor Beschädigungen und Frost schützen.
Treten durch ungenügenden Schutz Schäden am Wasserzähler auf, sind die Kosten durch den Grundstückseigentümer zu tragen.
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Wie viel kostet ein Wasseranschluss?

Für die erstmalige Herstellung eines Wasseranschlusses muss der Grundstückseigentümer die tatsächlichen Kosten für den Teil des Grundstücks dem Wasserverband Nordhausen erstatten. Es wird ein einmaliger Herstellungsbeitrag für die zu erschließende Grundstücksgröße erhoben. Weitere Informationen erhält man auf den Informationsseiten zur Beitrags- und Gebührensatzung.
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